Phase 1 bei Wandlung von verlängerten Werkbänken
3.3 (4) Es gibt in den IATF Zertifizierungsregeln eine genaue Angabe darüber, unter welchen Bedingungen eine verlängerte Werkbank in einen Produktionsstandort umgewandelt werden muss. Genauere Information entnehmen Sie bitte der offiziellen IATF Global Oversight Internetseite. 13,575 total views, 54 views today Wie hilfreich war dieser Beitrag? Klicke auf die Sterne um zu bewerten! Bewertung Abschicken …read more →
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Es gibt in den IATF Zertifizierungsregeln eine genaue Angabe darüber, unter welchen Bedingungen eine verlängerte Werkbank in einen Produktionsstandort umgewandelt werden muss.
Genauere Information entnehmen Sie bitte der offiziellen IATF Global Oversight Internetseite.
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3 Kommentare Phase 1 bei Wandlung von verlängerten Werkbänken
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Martin Giesder
Es gibt wohl eine noch nicht veröffentlichte Interpretation der IATF, welche besagt, dass verlängerte Werkbänke, welche auf Grund der neuen Zertifizierungsregeln nicht mehr die Definition an eine verlängerte Werkbank erfüllen und deshalb in ein Produktionswerk umgewandelt werden müssen, ein Phase 1 Audit benötigen.
Thomas Gebhard
Hi Martin,
wo hast Du das denn her? das ist doch schon veröffentlicht in den Zertregeln…schau da mal rein. Iregendwo steht das glaube ich so Festgeschrieben.
Gruss, Thomas Geppi
Martin Giesder
Hi Thomas,
schau mal bei der Industry Arena rein…da hat das jemand im IATF Forum gepostet. Danke für den Hinweis. Jetzt habe ich das auch gefunden….wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Bis denne Martin